Digitale Exzellenz
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Alltag oder Fiktion? So steht es um das Smartphone als Ausweis

, 16. November 2020

Lesezeit: 5 Minuten

Alltag oder Fiktion? So steht es um das Smartphone als Ausweis

Das Smartphone hat bei vielen Menschen einen festen Platz im Alltag – sei es beim Kommunizieren, Bezahlen oder Organisieren. Den Schritt zum Ausweis, sodass wir unseren „Plastikperso“ und den sperrigen Reisepass getrost zu Haus lassen können, hat unser Handy allerdings noch vor sich. Dabei ist die Welt längst reif dafür, wie ein Blick in unsere Bloghistorie zeigt.

„Können wir uns bald mit dem Smartphone ausweisen?“, fragte Stephan Koch, Experte für Innere Sicherheit im Bereich Public Sector in einem Beitrag für den Blog Digitale Exzellenz schon 2016. Und das Ziel eines digitalen Ausweisdokuments besteht noch länger. Seit dem 1. November 2010 sind Personalausweise mit einem elektronischen Identitätsnachweis (eID) und einem RFID-Chip ausgestattet, auf dem Personal- und biometrische Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) gespeichert sind.

Da Ausweise in Deutschland nach zehn Jahren ihre Gültigkeit verlieren, dürfte es seit einigen Tagen, seit dem 31. Oktober, keine Ausweise mehr ohne diesen Chip geben. Zudem bietet das Bundesinnenministerium eine AusweisApp an, die Personalausweise auf Smartphones mit iOS und Android sowie PCs mit Windows und OSX bringt. Über die Open-Source-App können sich Bundesbürger mit ihrem Personalausweis online ausweisen.

Ja, das geht – technisch

Vor einigen Jahren galt bereits, was heute noch mehr gilt: Technisch ist das alles kein Hindernis: Für die App gelten hohe Sicherheitsanforderungen. „Nur wer Ihr Ausweisdokument besitzt und die zugehörige PIN kennt“, heißt es aus dem Ministerium, „kann Informationen zur Übermittlung freigeben. Ihre persönlichen Daten sind somit vor Missbrauch im Internet geschützt“.

Die besonderen Anforderungen gelten auch für die Diensteanbieter, die eine Identifikation über den Online-Ausweis abfragen wollen. Sie benötigen dafür eine Genehmigung vom Bundesverwaltungsamt (BVA). Diese Genehmigung wird bei jeder Abfrage des Ausweises geprüft. Die Besitzer der Dokumente wissen also stets, wer nach den Daten fragt. Außerdem werden die Daten erst übermittelt, wenn der Ausweisinhaber über die Eingabe seiner persönlichen sechsstelligen Geheimzahl dazu die Erlaubnis erteilt. Die Daten werden anschließend immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen. Soweit gibt es bei der technischen Machbarkeit ein klares „Ja“.

Mobile eID kommt noch 2020

Um sich über die Smartphone- und Desktop-App als Ausweisträger zu identifizieren, war bisher ein spezieller Kartenleser notwendig – unter anderem, weil IT-Hersteller Apple die dafür notwendige NFC-Schnittstelle für die Nahfeldkommunikation gesperrt hatte. Außerdem waren viele Smartphones technisch nicht zu dieser besonderen Form von Nähe fähig.

Das hat sich glücklicherweise geändert: Heute können über die 2020 eingeführte mobile eID-Lösung viele Smartphones die Registrierung eines Personaldokuments über die AusweisApp erledigen, iPhones ab Version 7 und iOS 13.1 und viele, wenn auch nicht alle Android-Smartphones. Als erstes werden noch in diesem Jahr Smartphones der Samsung-Galaxy-Reihe verfügbar sein. Aber da Samsung zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesdruckerei (bdr) sowie der Deutsche Telekom Security im Rahmen des Förderprojekts OPTIMOS 2.0 ein Entwickler-Kit (SDK) gebaut hat, werden anderen Anbieter bald folgen.

Jein, es hakt noch – bei der praktischen Anwendung

Die Akzeptanz des elektronischen Ausweises hängt aber nicht nur von der Technologie ab, sondern auch davon, wie viele Anbieter sie für die Identitätsfeststellung nutzen. Das schon erwähnte Personalausweisportal des Bundes zeigt auf seiner Webseite Anwendungsbeispiele aus der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. So können etwa seit dem 15. September 2020 die Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein online beantragen, ohne zur Fahrerlaubnisbehörde gehen zu müssen.

Leider – und das ist eines der „Jeins“ – gilt das noch nicht bundesweit, sondern nur im östlich von Frankfurt gelegenen Main-Kinzig-Kreis. Angebote gibt es auch aus Flensburg (Punkteabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt!) oder beim Petitionsportal des Deutschen Bundestags. Banken, Mobilfunkanbieter und Hotels können den elektronischen Ausweis per Lesegerät auslesen, um Formulare automatisch ausfüllen zu lassen. Einige nutzen die Technologie auch: Bei der comdirect bank können sich Kunden per eID identifizieren, um beispielsweise Konten zu eröffnen oder Kreditverträge abzuschließen.

Smartphone-Pässe an Landesgrenzen bleiben die Ausnahme

Die biometrischen Daten können auch von Polizeivollzugsbehörden, der Zollverwaltung, den Steuerfahndungsstellen der Länder sowie von Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden genutzt werden. Mobile Personenkontrollen lassen sich so beschleunigen.

Die Verwendung eines Smartphone-Ausweises bei der Passkontrolle aber ist, und damit sind wir beim zweiten „Jein“, offensichtlich noch nicht möglich, zumindest gibt es keine erkennbaren Aktivitäten staatlicher Behörden in diese Richtung – auch wenn das, wie Stephan Koch schon 2016 feststellte, technisch kein Problem ist. Tatsächlich bietet beispielsweise Dubai seinen Flugreisenden seit 2017 die Möglichkeit, sich nur mit der auf dem Smartphone installierten Smart UAE Wallet auszuweisen.

Durchgesetzt hat sich diese Technologie jedoch nicht und ist 2020 weit davon entfernt, Realität in Europa zu werden. Und es könnte durchaus sein, dass es gar nicht mehr dazu kommen muss, denn längst gibt es Modelle, in denen sich Menschen über Gesichts-Scans identifizieren, die mit ihren persönlichen Daten verknüpft sind. Aber ob solche Technologien bald schon flächendeckend eingesetzt werden, das wäre ein Thema für eine neue Vorhersage.

Bild: Getty Images / Stadtratte