Digitale Exzellenz
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Digitale Souveränität erfordert Abwägung und Differenzierung

, 12. August 2021

Lesezeit: 4 Minuten

Digitale Souveränität erfordert Abwägung und Differenzierung

Viele deutsche Behörden warten beim Einsatz digitaler Technologien auf perfekte Lösungen, statt selbst Prioritäten zu setzen. Dabei können nur sie selbst entscheiden, welche Schritte bei der Digitalisierung die richtigen sind.

Die Handlungsfähigkeit von uns Menschen hängt in einer modernen Gesellschaft maßgeblich vom Grad der Digitalisierung ab – die Pandemie hat es gezeigt. Doch Digitalisierung ist viel mehr: Der Staat sieht sich und seine Institutionen in Gefahr, wenn er in den technologischen Umwälzungen nicht das Ruder fest in der Hand hält.

Die Debatte wird inzwischen unter dem Stichwort „Digitale Souveränität“ geführt. Der Begriff schillert, umfasst aber Folgendes: Erstens, der Staat, seine Institutionen und Bürger dürfen nicht in die Abhängigkeit einzelner Konzerne fallen. Zweitens, die Bürger müssen frei über die Verwendung ihrer Daten und die Anwendung von IT-Diensten entscheiden können. Drittens, Digitale Souveränität entscheidet auch darüber, inwieweit wir unsere europäischen Werte – vor allem die individuelle Freiheit und informationelle Selbstbestimmung – auf technologischer und gesellschaftlicher Ebene durchsetzen. Viertens, wer digital souverän ist, steigert die eigene Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.

Digitale Souveränität darf nicht zu Autarkiewahn führen

Das Bestreben einzelner Bundesländer wie zuletzt Hamburg und Schleswig-Holstein, ihre Bürosoftware auf Open Source zu umzustellen, darf nicht die Messlatte sein. Immerhin: Die Industriepolitik hat die Sorge vor Abhängigkeiten gegenüber den Tech-Giganten inzwischen aufgegriffen: Mit Gaia-X soll ein globaler europäischer, weltweit beachteter Goldstandard für Cloud-Dienste entstehen – gegen alle Unkenrufe ein mutiger Vorstoß, der konkrete Formen annimmt.

Das legitime, richtige Streben nach Souveränität darf allerdings nicht im Ergebnis zu einem Autarkiewahn führen. Wer die Priorität stets auf hauseigenen Lösungen legt, nimmt Leistungseinbußen hin, die letztlich Souveränität nehmen und nicht spenden. 59 Prozent der Entscheidenden in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung sind der Auffassung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft für die digitale Souveränität unerlässlich ist, zeigt die Studie Potenzialanalyse Cloud in Europa. Der Staat muss die Kultur der Kooperation und Offenheit aufgreifen, sich also mit dem Konzept Open Source und kollaborativen Arbeitsformen wie Hackathons und einer Vernetzung im öffentlichen Sektor auseinandersetzen, um die eigene Innovationsfähigkeit zu steigern.

Behördenleiter dürfen nicht auf die Pauschallösung von oben warten

Der Lösungsweg beginnt mit dem Abwägen von Bedürfnissen und führt zunächst zu Entscheidungen für einzelne Bereiche der Organisation – keine Grundsatzentscheidungen. Viele Bürger stellen gerade in der Corona-Krise fest, dass Sicherheitsmaßnahmen oft schematisch und im konkreten Fall übertrieben angewendet werden – etwa, wenn eine Schule aus Sorge vor Datenschutzbehörden Hausaufgaben nur über die eigenen, schwächelnden Server bereithält. Richtig ist auch: Etliche Behörden – etwa im Bereich Strafverfolgung und öffentlicher Sicherheit – können aus gutem Grund nicht damit leben, wenn bestimmte Cloud-Anwendungen Datenverbindungen zu amerikanischen Anbietern aufbauen. Für manche Nutzer hat wiederum Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit eines Dienstes oberste Priorität, etwa bei kritischen Infrastrukturen wie Notfalldiensten oder im Transportwesen.

Diese Abwägungsaufgabe löst man durch Klassifizierungen von Diensten und Applikationen. Bei der Einstufung kann eine Organisation auch nach ihren Teilen differenzieren. Manche Bereiche müssen als kritisch eingeordnet werden, hier gelten höchste Ansprüche im Hinblick auf Sicherheit- und Verfügbarkeit. Wird in einem Bereich besonders viel Flexibilität eines Dienstes benötigt, muss man womöglich eine höhere Anbieterabhängigkeit hinnehmen. Daraus lässt sich dann ein angepasster Mix erstellen.

Mit diesem abwägenden Ansatz korrespondiert im Übrigen auch der Maßstab des rechtlich Zulässigen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind derzeit dabei, sehr verbreitete Cloud-Angebote für Office-Anwendungen kritisch zu prüfen. Hier gilt aber ebenso: Der Einzelfall entscheidet, auch hier ist müssen Behörden die konkreten Abwägungsentscheidungen treffen. Dass eine pauschale Sicht sich verbietet, zeigt nicht zuletzt die anhaltende Uneinigkeit der Aufsichtsbehörden.

In Zeiten der Pandemie kommt den Behörden eine neue Rolle zu: Bisher spielten Unternehmen die Rolle der Pioniere, während die Verwaltung eher abwartend erschien. Gerade im vergangenen Jahr war es oft umgekehrt: Die Unternehmen hielten sich aufgrund der Unsicherheiten ein Stück weit zurück. Nimmt die Verwaltung ihre Führungsrolle ernst, kann sie wichtige Präzedenzen für den Wirtschaftsstandort schaffen.


Foto: Getty Images / Jonathan Kitchen