Digitale Exzellenz
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Die Unterschrift: Der Dinosaurier im E-Government-Zeitalter

, 22. März 2017

Lesezeit: 3 Minuten

Die Unterschrift: Der Dinosaurier im E-Government-Zeitalter

Im Zeitalter von Digitalisierung und E-Government hält sie sich wacker: die Unterschrift. Es gibt sie auf zahlreichen Dokumenten: sei es auf Briefen, sei es auf einem Fax, gerne auf einem Formular in Verbindung mit einem eigens dafür vorgesehenen Feld. Selbst in maschinell erstellten Schreiben macht sie Karriere. Auch wenn es da leider nur für den Zusatz „ohne Unterschrift gültig“ gereicht hat. Für dieses Urgestein der deutschen Verwaltungspraxis wird allmählich der Ruhestand vorbereitet. Ein Gastbeitrag von Martina Knierim, Unternehmensberaterin und Expertin für Digital Government.

Die Bundesregierung hat 2.872 Rechtsvorschriften daraufhin untersucht, ob eine Anordnung der Schriftform unbedingt nötig ist. Die Ausbeute: Drei Prozent sind künftig auch ohne Unterschrift gültig, für 17 Prozent soll die Unterschrift zugunsten elektronischer Verfahren abgelöst werden, und bei 80 Prozent der Vorschriften ist sie nicht sofort verzichtbar.
Unterschrift sowie Digitalisierung und E-Government nähern sich also in langsamen Schritten einander an. Die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder kennen hierfür einen eigenen Begriff: den Schriftformersatz. Als digitale Alternative zur gedruckten Unterschrift zugelassen sind sichere Technologien, wie die qualifizierte elektronische Signatur, die absenderbestätigte De-Mail und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises in Verbindung mit einer formularbasierten Anwendung.

Serviceportale für die medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsleistungen

Wenn man die Verwaltungsleistungen in Deutschland einmal genauer in den Blick nimmt, stellt man fest, dass es bereits einige Leuchttürme für Verwaltungsdienste existieren, die ohne klassische Schriftform auskommen, also komplett online funktionieren. Dazu zählen beispielsweise der Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis, die Punkteauskunft in Flensburg, der BAföG-Antrag. Häufig werden E-Government-Dienste in Portalen gebündelt angeboten, so dass diese für den Bürger schneller auffindbar sind, beispielsweise der BürgerService im Freistaat Bayern und der HamburgService. Eine weitere digitale Verwaltungsleistung ist die Online-Statusauskunft beim Antrag für einen neuen Personalausweis. Selbst Verwaltungsleistungen, die eine persönliche Vorsprache erfordern, können demnach digitalisiert werden, zumindest in Teilen.

Der elektronische Bürger in Estland und der Schweiz

Beim Blick über die Ländergrenzen hinweg lässt sich erkennen: In anderen Staaten ist man häufig deutlich weiter mit der digitalen Verwaltung als in Deutschland. Der Dino Unterschrift ist vielfach deutlich stärker vom Aussterben bedroht. So hat Estland mit der so genannten e-Residency die Möglichkeit geschaffen, dass der Bürger Dokumente und Verträge digital signieren kann. Zugehörige Services werden über ein Gateway unter https://www.eesti.ee angeboten. Die Schweizer Behörden haben mit ch.ch ein eigenes Format zu Angeboten des Bundes, der Kantone und Gemeinden geschaffen.

Noch ist der Dino Unterschrift nicht ausgestorben

Auch wenn die Bereitschaft zum Schriftformabbau hierzulande wächst und die Entwicklung hin zur elektronischen Verfahrensabwicklung zunimmt: Die Bundesressorts können nach wie vor nicht in Gänze auf die Schriftform verzichten. So fehlt es in manchen Verwaltungen schlichtweg an der technischen Infrastruktur für elektronische Verfahren. Darüber hinaus wird argumentiert, eine elektronische Dokumentation erhöhe gar den Aufwand oder die Verfahrenszahlen seien zu gering. Natürlich spielt auch die sichere Identifizierung des Antragstellers eine große Rolle. E-Government ist damit bisher nicht der Meteroid, der den Saurier Unterschrift mit einem Schlag komplett ausrottet – sein Überleben steht jedoch auf wackligen Beinen, und sein Verschwinden ist womöglich eine Frage der Zeit.