Digitale Exzellenz
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Digitale Barrierefreiheit: Business Intelligence für Alle entwickeln

, 9. Juni 2020

Lesezeit: 6 Minuten

Digitale Barrierefreiheit: Business Intelligence für Alle entwickeln

Der Deutsche Diversity-Tag liegt nicht lange zurück. Ein zentrales Thema beim #DDT20 ist immer wieder digitale Barrierefreiheit, also der Zugang zu digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderung. Das Mitdenken der digitalen Barrierefreiheit erfordert an vielen Stellen ein Umdenken. Beispiel Reporting und Business Intelligence (BI): Bunte Farbenspiele dürfen bei der Darstellung von Informationen auf einmal keine Rolle mehr spielen. Hier ein Impuls für die BI-Arbeit.

Folgende Situation passiert in Business-Intelligence-Projekten immer wieder: Eigentlich ist die Anforderung denkbar einfach, beispielsweise ein vordefiniertes Reporting auf mobilen Endgeräten. Ein klassisches Business-Intelligence-Projekt also, von der Datenaufbereitung bis zum fertigen Report und Dashboard. Routine –  bis ein unabhängiger Gutachter der Reporting-Lösungen auf Barrierefreiheit untersucht. Mit dem Ergebnis: Grafiken werden als Bilder ausgegeben und können nicht gelesen werden und Tests mit der Vorlesesoftware funktionieren nicht richtig, weil die Reports nach fachlichen Anforderungen entwickelt wurden, aber die Grundsätze der digitalen Barrierefreiheit außer Acht gelassen wurden.

Diese Standards helfen

Tatsächlich existieren sogenannte Richtlinien der Barrierefreiheit, die BI- und Report-Entwickler berücksichtigen sollten:

Vom World Wide Web Consortium ausgearbeitet, gilt das „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) mittlerweile als internationaler Standard für die barrierefreie Gestaltung von Web-Applikationen und deren Inhalt.  

In Deutschland beschreibt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) ausführlich,  was eine Anwendung erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten. Die Verordnung basiert auf den Richtlinien der WCAG 2.1. 

Vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Interne oder externe Prüfer schauen sich Websites und Frontends nach mehreren Kriterien an, um zu prüfen, ob sie barrierefrei sind. Diese lassen sich in die vier Prinzipien einteilen:

  • Wahrnehmbarkeit (Kontraste, abgestimmte Farben und Textgrößen)
  • Bedienbarkeit (z.B. Navigation über Tastatur)
  • Verständlichkeit (Textalternativen für grafische Darstellungen)
  • Robustheit (Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Zielgruppen und Technologien)

Frühzeitig die Weichen stellen

Bei BI-Projekten und der Entwicklung von Reports verlassen sich viele Unternehmen auf die Tool-Anbieter. Wer sich in der BI-Tool-Landschaft umschaut, der wird auch feststellen, dass die namhaften Anbieter ihre Hausaufgaben in Sachen Barrierefreiheit gemacht haben. Sie legen die Regeln unterschiedlich aus.

Deshalb lohnt es sich, neben den speziellen fachlichen Anforderungen für eine bestimmte Zielgruppe, die Aufmerksamkeit auch der digitalen Barrierefreiheit zu schenken und zwar

  • bei der Einführung eines neuen Reporting und Analyse-Tools
  • sowie bei der Planung eines klassischen BI-Projektes.

Gerade Berichtsanforderungen, die konzernweit einer großen undefinierten Zielgruppe zur Verfügung gestellt werden und allgemein zugänglich sein sollten, sollten unter der Einhaltung der Accessibility Guidelines entwickelt werden.

Beim Einsatz assistierender Technologien, beispielsweise Screenreader oder Bildschirmlupen, zeigt sich das Ausmaß guter Reportentwicklung (Ich beschränke mich hier auf die zwei Behinderungsarten Sehbeeinträchtigung und Erblindung). Wenn der Mouse Cursor Spaltenelementbeschriftungen nicht in der korrekten Reihenfolge oder gar als Überschriften identifiziert, sorgt diese Tastaturfalle für reichlich Irritationen und im schlimmsten Fall für eine fachliche Falschaussage.   

Noch einleuchtender wird das Thema beim Einsatz sogenannter Braillezeilen. Damit sind Ausgabegeräte gemeint, die den Bildschirminhalt in Blindenschrift anzeigen. Auch hier gilt das Sender-/Empfänger-Prinzip: Eine optisch aussagekräftige Schnittmengenbetrachtung bei Kreuztabellen ist für Menschen mit Seheinschränkungen hinfällig, wenn Überschriften, Hinweistexte oder vielschichtige Oberflächen nicht klar definiert sind. Vorlese-Tools lesen dann etwas komplett Zusammenhangsloses vor.

Report nach SUCCESS – warum das Meer blau ist 

Für die BI-Community bedeutet die Einhaltung digitaler Barrierefreiheit, dass bestimmte Paradigmen überdacht werden müssen. Die eingefleischten Controlling- und Reporting-Cracks kennen sicherlich die SUCCESS-Regeln nach Prof. Dr. Rolf Hichert. Sie bilden die Grundlage für optische Maßnahmen zur Optimierung der inhaltlichen und visuellen Gestaltung von Berichten.

Eine der Regeln besagt sinngemäß, Informationen einfach und klar darzustellen und keinen Raum für Missverständnisse oder Fehlinterpretationen zu erzeugen. Es ist beispielsweise international bekannt, dass auf Landkarten das Wasser von Flüssen und Meeren blau dargestellt wird – ein ungeschriebenes Gesetz. Diese selbstverständlichen Standards gibt es für die digitale Barrierefreiheit nicht. Ziel sollte es sein, die speziellen Anforderungen in die SUCCESS-Regeln zu integrieren.

Farben dürfen keine Bedeutung haben 

Bis es soweit ist, geht es darum, das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit in der BI-Community zu schärfen. Dazu gehört, sich in die meist unterschätzte Zielgruppe immer wieder hineinzuversetzen und sich von eigenen Vorlieben zu trennen.

Wir BI-Berater und Dashboard-Designer lieben beispielsweise die farbliche Hervorhebung vordefinierter Grenzwerte in unübersichtlichen Tabellen und Kreuzprodukten. So lassen sich Ausreißer, aber auch ungewöhnlich große Abweichungen leichter identifizieren.

Doch das allseits beliebte Ampelsystem bringt Sehbehinderten gar nichts. Ein guter Freund, der unter einer Rot-Grün-Schwäche leidet, erklärte, wie er im Straßenverkehr mit Ampeln zurechtkommt. Seine Antwort war so einfach wie einleuchtend: Er wisse ja, dass die obere Lampe „Stopp“ bedeutet. Derartige Erkenntnisse gilt es, in die Entwicklung einfließen zu lassen: weniger Farbenspiele und mehr systematische und standardisierte Anordnungen von Informationen.

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Beispiel von Tableau, um die Inhalte von Dashboards mehr Menschen zugänglich zu machen.

Die Herausforderung besteht, die vielen Nutzeranforderungen unter einen Hut zu bekommen. Denn umgekehrt dürfen die Reports oder Dashboards nicht so komplex werden, dass andere Zielgruppen damit nichts mehr anfangen können. Die Berichtsentwickler werden dazu verleitet, eine Optimalsituation zur kreieren, die nicht zwangsläufig dem tatsächlichem Use Case entspricht. Vermehrt stellen wir fest, dass gängige Reporting- und Analyse-Tools hier zweigleisig unterwegs sind. Der Zeitstrahl in einem gängigen Liniendiagramm wird bei aktivierter Unterstützung für Seheingeschränkte in Listenform ausgegeben – also eine bedingte Darstellung. Auch wenn es technisch umsetzbar ist, sollte der Aufwand in einem BI- oder Reporting-Projekt bedacht und berücksichtigt werden. Sonst drohen unerwartete Projektverzögerungen und Mehraufwände.

Was gilt es final also für den nächsten Bericht zu beachten? 

  • Vermeidet die Verwendung von Farben, die eine Aussage über die bereitgestellten Daten treffen.
  • Prüft Browser-Abhängigkeiten; die Ergebnisse können und werden unterschiedlich sein. 
  • Zieht zur Abnahme von Reports auch Assistenzsysteme hinzu, zum Beispiel Screenreader oder Farbkontrastprüfungstools.
  • Sucht den Austausch mit Personen, die auf digitale Barrierefreiheit angewiesen sind. Ihr werdet beindruckt sein, wie Anwender mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen vorgegebene Systeme benutzen.

So verschwindet das eigene Selbstverständnis einer 3D-Bestandsanalyse oder einer bunten Heatmap zur Darstellung des Jahresumsatzes einer ausgewählten Region. Wir stellen fest, dass gerade im immer diverseren Nutzerkreis von Advanced-Analytics an den Techniken der gängigen BI-Tools gearbeitet wird.  Individueller, schneller und bunter soll es sein. Wichtig ist, dass auch hier eine Dialogmaske auf Kompatibilität mit assistiven Technologien hin untersucht wird.

Dieser Blog Post ist somit ein kleiner Weckruf, aber auch ein Hinweis auf mögliche Synergien im Business-Analytics-Segment. Denn digitale Barrierefreiheit ist sich nicht nur in der reinen Anwendungsentwicklung wichtig, sondern auch in der klassischen Analytik und Business Intelligence.  

Mein Fazit: Seit aufmerksam und reflektiert euer eigenes Nutzungsverhalten! 

Foto: Getty Images / Sensay